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KLIMAZIELE

KLIMAPAKT 

STAND 2012

 

Die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 1/5 im Vergleich zu 2005 zu senken, den Gesamtanteil der Energie bis 2020 zu 11 % aus erneuerbaren Energien zu beziehen – das waren bisher die Zielmarken der luxemburgischen Regierung in Sachen Klimaschutz.

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Auf der Grundlage des im Dezember 2015 einstimmig angenommenen Pariser Abkommens muss jeder Mitgliedstaat nationale Ziele in Sachen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen nunmehr bis 2030 festlegen. Mittlerweile hat die luxemburgische Regierung den Entwurf eines Klima- und Energieplans veröffentlicht, in dem die Ziele des Großherzogtums in Sachen Verminderung der CO2-Emissionen, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Verringerung derEmissionen von Treibhausgasen bis 2030 festgelegt sind. Die Verbesserung der Energieeffizienz und die Förderung der erneuerbaren Energiequellen stellen die grundlegenden Ziele der luxemburgischen Klimapolitik und der Energiewende dar. Ein sich zwischen 50 % und 55 % bewegendes Ziel im Jahr 2030 gegenüber 2005 ist im Entwurf des Plans enthalten. Bei den erneuerbaren Energien werden die Anstrengungen im Bereich der Entwicklung von Windkraftanlagen unterstützt. Zudem wird eine Offensive im Bereich Photovoltaik auf Basis der Ausarbeitung eines „Solarplans“ gestartet, und neue Wege wie die Geothermie werden erforscht. Das Ziel Luxemburgs entspricht etwa 23 % in Sachen erneuerbare Energien für das Jahr 2030. In Sachen Klimaschutz möchte die Regierung weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie ein proaktiver Akteur der Energiewende wird, an der sich die gesamte Bevölkerung beteiligen soll. Ist das Paket der Klimaziele einmal geschnürt, muss Luxemburg de endgültige Version zum 31.12.2019 bei der Europäischen Kommission einreichen.

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Die Gemeinden sind unverzichtbare Partner und lokale oder regionale Energie- und Klimaschutz-Konzepte wichtige Bausteine für die landesweite Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Der Klimapakt ist ein Instrument zur Förderung dieser Bestrebungen vor Ort. Das Gesetz vom 13. September 2012 bestimmt die Schaffung eines Klimapaktes zwischen dem Staat und den Gemeinden. Der Klimapakt ermöglicht eine staatliche Förderung des klimapolitischen Bestrebens der Gemeinden, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen innerhalb des Gemeindeterritoriums zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen, Wirtschaftsaktivitäten und den Arbeitsmarkt zu stimulieren.

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Der Klimapakt wurde vom Ministerium für Nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen ins Leben gerufen. Der Pakt wird durch eine Konvention zwischen dem Staat und einer jeden beteiligten Gemeinde besiegelt. Die Kommunen erklären sich dadurch bereit, den Erhalt des European Energy Award® (EEA) anzustreben und innerhalb von zwei Jahren ein sinnvolles energetisches Bilanzierungssystem auf Gemeindeebene zu handhaben. Der Staat garantiert seinerseits die finanzielle und technische Unterstützung im Umsetzungsprozess.

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